Blog Blindgaengerin

Filmförderungsanstalt

Die Blindgängerin in weißer Regenjacke beim Besteigen einer Steintreppe. Es liegt herbstliches Laub auf dem Waldboden. In der rechten hält sie ihren Langstock, in der linken das metallene Geländer. Über ihre Schulter dreht sie sich zur Kamera um.

Dieser Weg wird kein leichter sein!

Ihr wollt heute Abend essen gehen? Mit Eurem Freund, der im Rollstuhl sitzt? Kein Problem, jedes halbwegs neue Restaurant muß einen barrierefreien Zugang haben, dafür sorgt fürsorglich der Gesetzgeber. Ob Käsespätzle, Eisbein mit Sauerkraut, Weißwurst oder Ostseescholle, alles kein Problem! Ach, Ihr wollt heute lieber mal zum Chinesen oder zum Griechen? Euch steht der Sinn nach Spaghetti Carbonara e una Coca-Cola? Tja, dann muß Euer Kumpel zu Hause bleiben, denn für die chinesische, griechische oder italienische Küche gilt das Gesetz natürlich nicht, nur für deutsche Gerichte. Das ist absurd? Ja, ist es! Es stimmt ja auch nicht, die Regel gilt für alle. Jedenfalls im Restaurant, im Kino aber nicht! Das ist genauso absurd, aber da ist es tatsächlich so. Im Kino steht für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen nur der deutsche Film auf dem Programm! Die meisten internationalen Filmtitel dagegen rauschen ohne Audiodeskription und Untertitel ungehört und ungesehen an den beiden Zielgruppen vorbei. Das waren im letzten Jahr immerhin 340 der insgesamt 610 in den Kinos gezeigten Filme. Wird eine Filmproduktion mit deutschen Geldern gefördert, muß auch eine barrierefreie Fassung hergestellt werden, also Audiodeskription und Untertitel. Auch an den Kosten hierfür beteiligt sich die Filmförderung. Bei Filmen, die im Ausland ohne deutsche finanzielle Beteiligung gedreht wurden, kommt diese Vorschrift natürlich nicht zum Zuge. Und eine andere, auf diese Fälle zugeschnittene Regelung gibt es nicht. So kommt es zu der absurden Situation, die im kulinarischen Bereich undenkbar wäre. Aktuelle prominente Beispiele für dieses Dilemma sind „La La Land“ „The Salesman“ und „Moonlight“. Aber für Licht im Dunkel sorgt der Verleih Universal Pictures, der seit einigen Jahren seine Filme barrierefrei bereitstellt, 19 Filme in 2016. Großartig ist auch, daß Disney im letzten Herbst nachzog und seitdem seine Filme zugänglich macht (fünf in 2016). Aber für die meisten Verleiher sind die Kosten für eine barrierefreie Fassung (im Schnitt 8.500 Euro pro Film) ein Problem. Zumal für die kostenintensive Synchronisation und die Vermarktung internationaler Filme so gut wie keine Fördergelder vorgesehen sind. Dennoch haben sich vereinzelt auch unabhängige Verleiher wie z.B. Neue Visionen und Piffl Medien mit der Firma Audioskript diesbezüglich engagiert. Und die Kinoblindgänger gGmbH war mit zwei Filmen dabei! Die Bundesrepublik ratifizierte im Februar 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention. Nach Artikel 30 ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben, ausdrücklich auch der Zugang zu Filmen, sicherzustellen. Es kann nicht im Sinne dieser Vorschrift sein, den Begriff „Filme“ allein auf „deutsche Filme“ zu beschränken. Da der internationale Film wohl auch in Zukunft sehr stark in den Kinos vertreten sein wird, muß trotz des lobenswerten Engagements aller Beteiligten hier eine grundsätzliche Lösung gefunden werden! Wie wäre es zur Entlastung der Verleiher mit einem unbürokratisch gestalteten Fond? Schon für 3 Millionen Euro pro Jahr könnten bei durchschnittlichen Kosten von 8.500 Euro 350 internationale Filme genießbar für alle gemacht werden. Der Jahresetat des deutschen Filmförderfonds (DFFF) wurde vor kurzem spontan von 75 auf 150 Millionen Euro aufgestockt, das nur so am Rande. Schwieriger wird es wahrscheinlich, eine Institution zu finden, die für den barrierefreien internationalen Film zuständig ist und sich auch fühlt. Das könnte z.B. die Bundesbeauftragte für Medien und Kultur, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Wirtschaftsministerium oder auch die Filmförderungsanstalt (FFA) sein. Und noch eine Hürde gibt es zu nehmen: Was bringt es einem Restaurantbesucher, wenn er sich das leckerste Essen bestellt und das zwar in der Küche zubereitet wird, aber einfach nicht den Weg auf seinen Tisch findet? Nichts, und ganz ähnlich ist die Lage bei vielen barrierefreien Filmfassungen, die im Kinosaal dann doch nicht den Weg in die Ohren und Augen der Kinobesucher finden. Eine Möglichkeit ist es z. B., in allen 4739 Kinosälen entsprechende Techniken zu installieren. Das ist in den vergangenen Jahren in ca. 30 Sälen geschehen. Wieviel wird es kosten, auch die verbleibenden abgerundet 4.700 Leinwände technisch auszustatten? Mindestens 21 Millionen Euro! In letzter Zeit wurde von den Kinobetreibern das System CinemaConnect favorisiert. Dieses basiert auf einer App, es muß aber auch in jedem Kinosaal eine ca. 5.000 Euro teure Hardware installiert werden. Ich habe sicherheitshalber nur 4.500 Euro veranschlagt und komme bei 4700 Leinwänden auf etwas über 21 Millionen Euro. Dieser Betrag käme je zur Hälfte auf die Kinobetreiber und die FFA und etwaige andere Förderer zu. Die FFA bevorzugt den Weg über die technische Ausstattung aller Kinos. Ob das klappt und wie lange sich dieser Prozeß hinzieht, bleibt abzuwarten. Den viel kürzeren und dabei auch viel preiswerteren Weg über die seit mehr als drei Jahren funktionierende App Greta und Starks zieht die Filmförderungsanstalt leider nicht in Betracht. Viel kürzer ist der Weg, weil die App Greta und Starks keine technische Ausstattung benötigt. Sie funktioniert überall dort, wo eine Leinwand ist, und die sind ja nun schon mal da! Man nimmt die Audiodeskription/ Untertitel für den ausgesuchten Film auf seinem Smartphone wie den obligatorischen Popcornbecher einfach mit ins Kino seiner Wahl. Für jährlich 300.000 Euro könnten mit dieser Lösung ca. 270 barrierefreie Filme für die Zielgruppen überall erlebbar gemacht werden. 21 Millionen Euro (Ausstattung für die Kinos) geteilt durch 300.000 Euro (jährlicher Bedarf für die App Greta und Starks) ergibt 70 Jahre barrierefreie Filme in allen Kinos. Diese vereinfachte Rechnung soll aufzeigen, daß die Lösung über die App Greta und Starks unbedingt in die Überlegungen einfließen muß, wie es mit dem barrierefreien Film weitergeht! Bei der App Greta und Starks werden die Verleiher zur Kasse gebeten. Pro Film, den sie so verfügbar machen, fällt eine Gebühr zwischen 1.000 und 1.500 Euro an. Wenn jeder Kinobetreiber bei der Ausstattung seiner Leinwände bis zu 50 % gefördert wird, sollte das auch für jeden Verleiher gelten, unabhängig davon, ob er bereits Verleihförderung bekommt. Abschließend noch ein paar Argumente, die für das eine oder andere System sprechen: CinemaConnect kann auch noch Hörunterstützung und Mehrsprachigkeit! Aber: Die Technik ist teuer und erfordert Wartung. Und jede Hardware gilt bekanntlich schnell als veraltet. Die Investition der erforderlichen 21 Millionen Euro in die reine Technik ändert nichts am Programmangebot: Weiterhin werden weniger als 50 % der Filme barrierefrei, also für jeden, zu erleben

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Die Blindgängerin sitzt wie auf einem Pferd. Eine karierte Decke über einem Möbelstück als Sattel, den Langstock hält sie wie eine Reitgerte. Kopf und Hals des Pferdes bestehen aus einem übergroßen Paragraphen, um den die Blindgängerin ein Seil wie Zügel straff spannt.

Zwischendurch mal als Paragraphenreiterin unterwegs!

Der Mai macht alles neu. Es grünt so grün und es liegt was in der Luft! Aber auch im Januar, wenn die Tristesse von fifty shades of grey die Farbpalette bestimmt, bleibt nicht alles beim Alten. Für reichlich Abwechslung sorgen diverse neue gesetzliche Vorschriften, die am ersten Tag des kalten Monats in Kraft treten. Neu gemacht hat dieser Januar wieder einmal das Filmförderungsgesetz! Den Anfang macht im Kino der Vorspann und zu Ende ist ein Film immer erst am Schluß des Abspanns. An diesen Plätzen werden die Förderer eines Films aufgeführt. Bei deutschen Filmen erscheinen sehr häufig dort die drei Buchstaben „FFA“ für „Filmförderungsanstalt“ auf der Leinwand. Die quasi Daseinsberechtigung und Arbeitsgrundlage der FFA ist das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films, kurz das Filmförderungsgesetz, ganz kurz das FFG. Beide haben die schöne Aufgabe, dem deutschen Film auf die Beine zu helfen, der Anfang der 60er Jahre zu schwächeln begann. Sie starteten die „Mission Possible“ vor 49 Jahren mit dem ersten Filmförderungsgesetz vom Dezember 1967. Seitdem wird das Gesetz regelmäßig aktualisiert. Neu gemacht hat der Januar zum Beispiel den § 47 FFG über die barrierefreie Fassung. Mal schauen, was sich damit ändert! Der erste riesige Schritt wurde vor knapp vier Jahren im Mai bzw. August 2013 getan. Seitdem gilt der Grundsatz: Barrierefreiheit für den deutschen Film! Wer von der FFA Fördergelder für die Produktion eines Films erhält, ist zur Herstellung einer Audiodeskription und von Untertiteln für Hörgeschädigte verpflichtet. So verlangte es § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 FFG. Die anderen öffentlich-rechtlichen Förderer haben vergleichbare Regelungen übernommen. Weil fast alle deutschen Filme aus einem dieser Fördertöpfe Gelder erhalten, gibt es inzwischen auch für fast alle deutschen Filme eine Audiodeskription und Untertitel. Das ist super! Im neuen § 47 Absatz 1 Satz 1 wird die bisherige Regelung im Prinzip wiederholt. Neu ist aber, daß die Audiodeskriptionen und Untertitel nicht wie bisher irgendwann, sondern pünktlich zum Kinostart hergestellt werden. Diese zeitliche Klarstellung ist auch super! Nicht geregelt war in dem alten Gesetz, wie Sehbehinderte und Hörgeschädigte im Kinosaal auch tatsächlich die Audiodeskription in die Ohren und die Untertitel vor die Augen bekommen. Dieser Thematik nimmt sich der brandneue Satz 2 des § 47 an, der da lautet: „Förderhilfen für Kinos und für den Absatz von Filmen dürfen nur gewährt werden, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden.“ Hier hilft der Blick ins Gesetz zum Verständnis der Rechtslage nicht viel weiter. Die sehr allgemein gehaltene Vorschrift muß erst einmal alltagstauglich gemacht werden und mit dieser Aufgabe ist die FFA betraut. Sie wird in Abstimmung mit Fachleuten auf dem Gebiet der benötigten Technik und Interessenvertretern von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen möglichst konkrete Vorgaben erarbeiten. Mit den Begriffen „geeignet“ und „angemessen“ stellt der Gesetzgeber klar, daß die FFA sich dabei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten hat, also eine Interessenabwägung vornehmen muß. Zu klären ist, wie einerseits die Zielgruppen in den Genuß der barrierefreien Fassungen kommen, ohne andererseits die Kinos und Verleiher zu überfordern. Erst wenn das geschehen ist, wird sich zeigen, was sich mit dem neuen § 47 FFG tatsächlich ändert. Stattet ein Kinobetreiber seine Säle mit einer Technik aus, um barrierefreie Fassungen zugänglich zu machen, kann er seit 2014 von der FFA für die Hälfte der Kosten Fördermittel beantragen. Ich weiß von bundesweit ganzen sechs oder sieben Kinos, die in den letzten drei Jahren diese Möglichkeit nutzten, um ihre Säle mit der Technik von Sennheiser, dem CinemaConnect auszurüsten. Macht ein Verleiher die barrierefreie Fassung seines Films über die App Greta und Starks verfügbar, sind auch hier 50 % der Kosten über die Verleihförderung förderfähig. Ob mit oder ohne Verleihförderung, auf der Liste der App sind im Lauf der letzten drei Jahre die barrierefreien Fassungen für mehr als 180 Filme zusammengekommen. Die Audiodeskription und Untertitel kann man dann mit seinem Smartphone in das Kino seiner Wahl einfach mitnehmen, unabhängig von dessen technischer Ausstattung. Diese Arten der Kino- und Verleihförderung gibt es auch weiterhin. Die Apps CinemaConnect und Greta und Starks sind zur Zeit die technisch aktuellsten Systeme auf dem Markt und haben ihre Vorgänger abgehängt. So sieht das auch die FFA, die sich neutral verhalten muß und keine der beiden Lösungen bevorzugen darf. Die Branche, also die Kinos und Verleiher, sollen darüber entscheiden, meint die FFA. Mir würde gut gefallen, wenn beide gemeinsam an einem Strang zögen. Aber wie soll das bei den beiden Lösungen funktionieren, deren einzige Gemeinsamkeit ist, daß sie auf Apps basieren? Während die Ausstattung der Kinosäle mit der nötigen Technik für CinemaConnect die Bereitschaft der Kinobetreiber voraussetzt, liegt die Bereitstellung per Greta und Starks in der Entscheidung der Filmverleiher. Es ist, als ob man versucht, ein Pferd gleichzeitig von vorne und hinten aufzuzäumen. Es ist aber anzunehmen, daß auch Vertreter beider Apps bei der Erarbeitung der rechtlichen Vorgaben durch die FFA beteiligt werden. Viel zu selten werden die Zielgruppen gefragt, und damit meine ich nicht die Verbände, sondern den einzelnen Kinogänger. Daß ich die App Greta und Starks bevorzuge, ist allgemein bekannt. Jedes technisch ausgerüstete Kino ist ein gutes Kino. Aber bis das für alle weit über 4.500 Leinwände erreicht ist, führt meiner Meinung nach an der App kein Weg vorbei. Sie macht ihren Job flexibel, ist überall einsatzbereit und wird regelmäßig mit Updates aktualisiert. Leider nicht in den Zuständigkeitsbereich des Filmförderungsgesetzes fällt der internationale Film, weil in diesem naturgemäß keine deutschen Fördergelder stecken. Das bedeutet, die die deutschen Kinos dominierenden ausländischen Filmproduktionen sind per se nicht barrierefrei. Vorletztes Jahr waren das 370 der insgesamt 596 Neustarts. Nur dank des vorbildlichen Engagements einzelner Verleiher rauschten und rauschen nicht all diese Filme ungehört und ungesehen an den Zielgruppen vorbei. Auch die Kinoblindgänger gGmbH gibt ihr Bestes, die Liste der erlebbaren Filme ein bißchen aufzustocken. Das sind allerdings nur sehr kleine Tröpfchen auf einen sehr heißen Stein. Um die Filmförderung zu finanzieren, müssen unter anderem die Kinobetreiber einen Teil ihres Jahresumsatzes an die FFA abführen. Den Löwenanteil, meistens bis zu zwei Drittel der Einnahmen, spielt der internationale Film ein, der

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Offener Brief an den Runden Tisch der Filmförderungsanstalt (am 29.05.2015)

Guten Tag! Mit diesem offenen Brief wende ich mich an all diejenigen, die, eingeladen von der Filmförderungsanstalt FFA zu einem Runden Tisch, an demselben Platz genommen haben. Seitdem jeder mit Geldern der FFA geförderte Film per Gesetz mit einer barrierefreien Fassung ausgestattet sein muß, haben viele Neuanbieter diesen Markt für sich entdeckt. Diejenigen Hörfilmbeschreiber, die mit viel Sorgfalt und damit viel Zeit und immer mit einem entsprechend ausgebildeten Blinden arbeiten, können bei dem herrschenden Preiskampf nicht mithalten. Um auch in Zukunft qualitativ hochwertige Audiodeskriptionen/ Untertitel zu gewährleisten, soll sich die Expertenrunde unter anderem auf Standards einigen, die beim Erstellen der barrierefreien Fassungen eingehalten werden müssen. Des Weiteren soll es darum gehen, wie die barrierefreien Filmfassungen im Kinosaal in die Ohren bzw. vor die Augen der jeweiligen Zielgruppe kommen. Bislang ist der Löwenanteil der teuer erstellten barrierefreien Filmfassungen für den Kinobesucher nicht zugänglich und bleibt im Verborgenen. Das Geld wurde umsonst ausgegeben, weil so gut wie kein Kinosaal über die nötige Wiedergabetechnik verfügt. Ein barrierefreier Kinobesuch ist aber immer möglich, wenn die Hörfilmbeschreibung und die Untertitel über die App von Greta und Starks verfügbar sind. Ob das geschieht, hängt vom jeweiligen Filmverleiher ab. Die Liste der Filmtitel auf der App von Greta und Starks ist zwar schon beachtlich, aber leider scheuen noch viele Filmverleiher diesen letzten und vergleichsweise kleinen Schritt oder gehen ihn nur bei einigen ausgewählten Filmen. Ich glaube, hier besteht auch Unsicherheit darüber, inwieweit dies noch förderfähig ist oder nicht. Wegen dieser mißlichen Situation hatte ich vor einigen Wochen bei der FFA nachgefragt und so zufällig von dem Runden Tisch am 29.05.2015 erfahren. Vertreten sind die Firmen Sennheiser und Arri, die beide die Kinosäle mit ihrer eigens entwickelten Technik ausrüsten wollen. Erfreulicherweise wurde kurzfristig auch noch das Team von Greta und Starks eingeladen. Da aber die eigentlichen Zielgruppen meines Wissens nach nicht dabei sein können, wende ich mich nun als www.blindgaengerin.com an die Runde und gebe Folgendes zu bedenken: Solange es kein wirklich flächendeckendes mit der entsprechenden Technik ausgerüstetes Netz von Kinos gibt, führt an der App von Greta und Starks kein Weg vorbei. Inklusion heißt jedenfalls nicht, vor jedem Kinobesuch zu überprüfen, ob der Film in einem entsprechend ausgerüsteten Kino gezeigt wird. Was, wenn nicht, oder wenn der Film kurzfristig in einem anderen Saal gezeigt wird? So hat das übrigens auch die Grünenpolitikerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth klipp und klar erklärt, als sie den Hörfilmpreis an das Team von Greta und Starks übergab. Ich hoffe, ein bißchen Gehör zu finden, und verbleibe mit erwartungsvollen Grüßen Die Blindgängerin Barbara Fickert

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