Blog Blindgaengerin

barrierefreie Fassung

Die Marie ist ein etwa zwölfjähriges Mädchen, gezeichnet wie eine Comicfigur. Sie trägt ein sonnig gelbes Shirt, hellblaue Jeans und Turnschuhe. Ihre roten Haare hat sie zu einem Pferdeschwanz gebunden. Mit ihren großen blauen Augen schaut sie lachend auf das Smartphone in ihrer rechten Hand. Kopfhörer hängen ihr einsatzbereit um den Hals. Mit der linken Hand zeigt sie Daumen hoch. Marie sitzt auf einem schwarzen Filmstreifen und läßt die Beine baumeln.

Hoppla, jetzt kommt die Marie!

Manchmal verschwinden Personen auf Nimmerwiedersehen in der Versenkung, ganz plötzlich. Manchmal ist das schade. Oft auch nicht. Aber es erscheinen auch neue auf der Bildfläche, genauso unvermittelt, sie ploppen förmlich auf: Hier ist die Marie!!! Die Marie ist das Maskottchen der Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH. Schon bei vier Filmprojekten war sie dort aktiv, wenn auch zunächst im Verborgenen. Und was genau war und ist dort ihre Aufgabe? Die Marie macht’s möglich, daß Kinobegeisterte mit einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung bei internationalen Arthousefilmen voll auf ihre Kosten kommen. Ja, sie schafft das! Aber nur, nachdem das Team der Kinoblindgänger gGmbH für einen Film die Audiodeskription und die erweiterten Untertitel, also die sogenannte „barrierefreie Fassung“ produziert hat. Dieser in der Filmbranche und den gesetzlichen Regelungen gebräuchliche Begriff klingt doch recht technisch und uncharmant. So hat sich das Team von Kinoblindgänger die Marie als namentliche Stellvertreterin ausgedacht! Aber niemand möchte auf Dauer nur im Verborgenen wirken. Deshalb hat der Zeichner Georg Zitzmann die Marie jetzt aus der Versenkung geholt und ihr nach den Vorstellungen von Kinoblindgänger nicht nur ein Gesicht gegeben! Damit sie nicht wie bestellt und nicht abgeholt im virtuellen Raum herumstehen muß, hat er sie auf einen Filmstreifen gesetzt. Da läßt Marie ganz entspannt die Beine baumeln. Ihr Smartphone in der rechten Hand, liest sie mit ihren blauen Augen die Untertitel auf dem Display. Um die Audiodeskription hören zu können, hat sie Kopfhörer um den Hals. Mit der linken Hand zeigt sie: Daumen hoch, alles prima! Sie ist keine Pech- oder Goldmarie. Ihr dunkelrotes Haar trägt sie mit einem rosaroten Haarband locker zum Pferdeschwanz gebunden. Die ungefähr 12-jährige Marie hat etwas von einer frechen, kecken Göre. Mit ihrem lieben Gesicht und ihrem Lächeln hat sie bislang die Herzen aller, die sie kennengelernt haben, im Sturm erobert. Daß das Maskottchen der Kinoblindgänger ein junges Mädchen ist und keine Frau, kein Junge oder Mann, ist kein Zufall! Die „barrierefreie Fassung“ ist nun mal weiblich. Die Bezeichnung ist noch jung, man kennt sie erst seit einigen Jahren. Seit wann genau und wer sich diesen Begriff ausgedacht hat, war tatsächlich nicht herauszubekommen. Aus dem Alter der Marie lassen sich aber keine Rückschlüsse darauf ziehen, welche Art von Filmen die Kinoblindgänger gGmbH barrierefrei macht, das sieht man schon an den grundverschiedenen bisherigen Projekten. Die Marie ist offen für alle Genres! Und übrigens: Die Marie ist gekommen, um zu bleiben, hoppla!            

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Zwei DVDs: Links des Films "Welcome to Norway", rechts von "Willkommen bei den Hartmanns". In der Mitte eine Pistole mit Filterzigarette im Lauf auf einem leeren Aschenbecher.

Willkommen und Welcome im Handel!

Der Mörder ist immer der Raucher… …und der schlägt zwar nicht immer erbarmungslos zu, führt aber selten was Gutes im Schilde! Greift in einem Film, ob Kino oder TV, nur eine einzige Person zum Glimmstengel, dann spielt diese fast nie die Rolle eines Sympathieträgers. So verhält es sich auch in den beiden Kinofilmen „Willkommen bei den Hartmanns“ und „Welcome to Norway“ Beide kann man sich jetzt per DVD auch auf dem heimatlichen Sofa zu Gemüte führen. In „Welcome to Norway“ übernimmt der aus Libyen geflüchtete mürrische Zoran den rauchenden Part. Er sabotiert die Stromversorgung der mehr schlecht als recht ausgestatteten Flüchtlingsunterkunft in der norwegischen Provinz. Schlagartig sitzen der verhaßte Betreiber, den er als „Scheiß-Wikinger“ beschimpft, dessen Familie und alle Bewohner der Unterkunft im Dunkeln und frieren. Nach einem einschneidenden Ereignis aber überdenkt er seine destruktive Haltung. Als gelernter Ingenieur behebt er den Schaden und sorgt für eine stabile Stromversorgung. Bei den Hartmanns, die gerade den sympathischen Diallo aus Nigeria in ihrem wunderschönen Haus herzlich willkommen heißen, ist es die Nachbarin, die raucht. Mit einer Zigarette in der Hand steht sie auf ihrem Balkon und keift ausländerfeindliche Parolen herüber. Zum Schluß schließt sie sich sogar einer Pegida-ähnlichen Versammlung vor der Villa der Hartmanns an. Aber sowohl in der norwegischen Provinz als auch bei den Hartmanns gibt es auch unter Nichtrauchern reichlich Idioten und weitaus schlimmere Übeltäter. Einen Eindruck, wie unterschiedlich die Regisseure Rune Denstad Langlo und Simon Verhoeven an dasselbe hochaktuelle Thema herangingen, vermitteln schon die Trailer. Der Link nach Norwegen: Trailer „Welcome to Norway“ Der Link zu den Hartmanns: Trailer „Willkommen bei den Hartmanns“ Aber gemeinsam haben die zwei Filme sehr gut gemachte Audiodeskriptionen! Und diese sind nicht im Nichts verraucht, wie es sonst leider noch oft der Fall ist, sondern waren im Kino über die App Greta und Starks erlebbar! Ohne hätte mir z. B. das wichtige Detail, wer raucht, im geruchsneutralen Kinosaal nicht auffallen können. Die Texte der Audiodeskriptionen stammen übrigens aus der Feder derselben Autorin, Inga Henkel. Für „Willkommen bei den Hartmanns“ war sie im Auftrag der Eurotape Media Services GmbH und bei „Welcome to Norway“ für die Kinoblindgänger gGmbH aktiv. Wer den ein oder anderen oder gar beide Filme im letzten Herbst im Kino verpaßt hat, kann das jetzt nachholen und dabei auch rauchen! Und auf beiden DVDs wurde auch die Audiodeskription plaziert. Zusammengefaßt ist mit der deutschen Filmproduktion „Willkommen bei den Hartmanns“ und dem norwegischen Film „Welcome to Norway“ barrierefreie Vielfalt gelungen, weiter so!

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Filmstill aus dem Animationsfilm "Mein Leben als Zucchini": Die sieben kleinen Heimbewohner stehen an dem Geländer einer Steintreppe und reißen freudig die Arme in die Luft.

Mein Leben als Zucchini

Bienvenue und herzlich willkommen endlich in den deutschen Kinos, Zucchini! Das gilt natürlich auch für Camille, Simon, Alice, Jujube, Bea und Ahmed. Alle sieben haben nach schwierigen Zeiten in ihren Elternhäusern in dem freundlichen Kinderheim, dem Haus „Der Springbrunnen“, ein neues Zuhause gefunden. Die zierlichen Körper der kleinen Heimbewohner wirken mit ihren etwas zu groß geratenen Köpfen und zu langen Armen wie aus Knete modelliert. Ihre lieben Gesichter lassen die Herzen von Klein und Groß dahinschmelzen. Der neunjährige Zucchini zum Beispiel hat große runde Augen, dichtes blaues Haar, und seine schmale Nase und die großen Ohren sind rot. Bei den Erwachsenen, die sich bis auf Camilles Tante ganz rührend um die Kinder kümmern, stimmen die Proportionen. Aber auch sie sind nicht aus Fleisch und Blut. Genauso viel Liebe zum Detail wie bei den Puppenfiguren steckt in den Kulissen. Wir drei vom Hörfilmbeschreiber-Team haben so vieles wie möglich beschrieben, immer in den Pausen zwischen dem fröhlichen Geplapper der Kinder und ihren auch sehr ernst geführten Gesprächen. Für leider viel zu viele Feinheiten, die Regisseur Claude Barras und sein Team über drei Jahre in dem Animationsfilm für die ganze Familie liebevoll kreierten, war allerdings keine Zeit. Dieses Defizit machen die kleinen Synchronsprecher, die den Puppen ihre Stimmen leihen, so ziemlich wett. Ich war gleichermaßen von den kleinen Profis beim deutschen Film wie denen im französischsprachigen Original aus der Schweiz fasziniert. Dazu dieser Hörschnipsel aus der deutschen Audiodeskription: Für alle, denen zwar nicht die Bilder, aber die Gespräche und Filmgeräusche entgehen, gibt es die Untertitel. Diese sind wie die Audiodeskription über die App Greta und Starks erlebbar. Und möglich gemacht hat das gesamte Paket die Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH! Warum Zucchinis Mutter ihren blauhaarigen Sohn ausgerechnet nach dem grünen Kürbisgemüse nannte, ist ihr Geheimnis, und das nimmt sie nach ihrem plötzlichen Tod mit ins Grab. Von der Liebe und dem Leben enttäuscht, war sie Zucchini bis auf wenige Ausnahmen eine sehr garstige, furchteinflößende und oft alkoholisierte Mutter. Trotzdem hat der kleine Junge während der ersten Tage im Kinderheim Heimweh und möchte auch weiterhin partout Zucchini genannt werden. Eine Bierdose und ein gelber mit Superman bemalter Winddrachen sind die einzigen Habseligkeiten, die ihm aus seinem alten Leben geblieben sind. Beide Dinge, die er immer wieder gegen den angriffslustigen Simon verteidigen muß, spielen bis zum Schluß eine wichtige Rolle. Erst als die taffe Camille mit den schönen langen braunen Haaren im Haus „Der Springbrunnen“ auftaucht, hellt sich Zucchinis Miene auf. Er empfindet sofort eine tiefe Zuneigung zu dem Mädchen und trennt sich sogar von der Bierdose, dem so gehüteten Andenken an seine Mutter. Auch zu dieser Episode ein Hörschnipsel aus der Audiodeskription: Bis auf zwei Songs komponierte die Filmmusik die Schweizer Musikerin Sophie Hunger. Zu hören sind sanfte Gitarrenmusik, traurige Celli, dann fetzige E-Gitarren, sphärische Klänge und eine fröhlich gepfiffene Melodie, die Aufbruchsstimmung verbreitet. Sophie findet mit ihrer Musik immer sehr feinfühlig den richtigen Ton zur jeweiligen Gefühlslage der Kinder. Diese sind inzwischen zu einer verschworenen Gemeinschaft zusammengewachsen und haben viel Spaß. Wenn sie zu dem Lied der Schweizer Band Grauzone tanzen und singen „Ich möchte ein Eisbär sein“, geht einem das Herz auf. Der zweite Song, der nicht aus Sophies Feder stammt, ist ihre Coverversion von „Le vent nous portera“, im Original von Noir Désir. Mit der ein bißchen melancholischen Melodie endet die Hoffnung machende Geschichte über das Leben des kleinen Jungen als Zucchini und seine neuen Freunde. Inga Henkel, Lena Hoffmann und ich haben uns sehr viel Zeit für den Text der Audiodeskription genommen, den Nadja Schulz-Berlinghoff im Tonstudio der speaker-search GmbH eingesprochen hat. Seinen ersten Auftritt hatte Claude Barras mit seinen Puppen letztes Jahr bei den Filmfestspielen in Cannes. Seitdem wurde er national und international mit so vielen Preisen ausgezeichnet, daß ich diese hier unmöglich aufzählen kann. Jetzt drücken wir Zucchini ganz fest die Daumen für den Oscar, und Toni Erdmann auch!

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Die Blindgängerin sitzt wie auf einem Pferd. Eine karierte Decke über einem Möbelstück als Sattel, den Langstock hält sie wie eine Reitgerte. Kopf und Hals des Pferdes bestehen aus einem übergroßen Paragraphen, um den die Blindgängerin ein Seil wie Zügel straff spannt.

Zwischendurch mal als Paragraphenreiterin unterwegs!

Der Mai macht alles neu. Es grünt so grün und es liegt was in der Luft! Aber auch im Januar, wenn die Tristesse von fifty shades of grey die Farbpalette bestimmt, bleibt nicht alles beim Alten. Für reichlich Abwechslung sorgen diverse neue gesetzliche Vorschriften, die am ersten Tag des kalten Monats in Kraft treten. Neu gemacht hat dieser Januar wieder einmal das Filmförderungsgesetz! Den Anfang macht im Kino der Vorspann und zu Ende ist ein Film immer erst am Schluß des Abspanns. An diesen Plätzen werden die Förderer eines Films aufgeführt. Bei deutschen Filmen erscheinen sehr häufig dort die drei Buchstaben „FFA“ für „Filmförderungsanstalt“ auf der Leinwand. Die quasi Daseinsberechtigung und Arbeitsgrundlage der FFA ist das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films, kurz das Filmförderungsgesetz, ganz kurz das FFG. Beide haben die schöne Aufgabe, dem deutschen Film auf die Beine zu helfen, der Anfang der 60er Jahre zu schwächeln begann. Sie starteten die „Mission Possible“ vor 49 Jahren mit dem ersten Filmförderungsgesetz vom Dezember 1967. Seitdem wird das Gesetz regelmäßig aktualisiert. Neu gemacht hat der Januar zum Beispiel den § 47 FFG über die barrierefreie Fassung. Mal schauen, was sich damit ändert! Der erste riesige Schritt wurde vor knapp vier Jahren im Mai bzw. August 2013 getan. Seitdem gilt der Grundsatz: Barrierefreiheit für den deutschen Film! Wer von der FFA Fördergelder für die Produktion eines Films erhält, ist zur Herstellung einer Audiodeskription und von Untertiteln für Hörgeschädigte verpflichtet. So verlangte es § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 FFG. Die anderen öffentlich-rechtlichen Förderer haben vergleichbare Regelungen übernommen. Weil fast alle deutschen Filme aus einem dieser Fördertöpfe Gelder erhalten, gibt es inzwischen auch für fast alle deutschen Filme eine Audiodeskription und Untertitel. Das ist super! Im neuen § 47 Absatz 1 Satz 1 wird die bisherige Regelung im Prinzip wiederholt. Neu ist aber, daß die Audiodeskriptionen und Untertitel nicht wie bisher irgendwann, sondern pünktlich zum Kinostart hergestellt werden. Diese zeitliche Klarstellung ist auch super! Nicht geregelt war in dem alten Gesetz, wie Sehbehinderte und Hörgeschädigte im Kinosaal auch tatsächlich die Audiodeskription in die Ohren und die Untertitel vor die Augen bekommen. Dieser Thematik nimmt sich der brandneue Satz 2 des § 47 an, der da lautet: „Förderhilfen für Kinos und für den Absatz von Filmen dürfen nur gewährt werden, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden.“ Hier hilft der Blick ins Gesetz zum Verständnis der Rechtslage nicht viel weiter. Die sehr allgemein gehaltene Vorschrift muß erst einmal alltagstauglich gemacht werden und mit dieser Aufgabe ist die FFA betraut. Sie wird in Abstimmung mit Fachleuten auf dem Gebiet der benötigten Technik und Interessenvertretern von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen möglichst konkrete Vorgaben erarbeiten. Mit den Begriffen „geeignet“ und „angemessen“ stellt der Gesetzgeber klar, daß die FFA sich dabei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten hat, also eine Interessenabwägung vornehmen muß. Zu klären ist, wie einerseits die Zielgruppen in den Genuß der barrierefreien Fassungen kommen, ohne andererseits die Kinos und Verleiher zu überfordern. Erst wenn das geschehen ist, wird sich zeigen, was sich mit dem neuen § 47 FFG tatsächlich ändert. Stattet ein Kinobetreiber seine Säle mit einer Technik aus, um barrierefreie Fassungen zugänglich zu machen, kann er seit 2014 von der FFA für die Hälfte der Kosten Fördermittel beantragen. Ich weiß von bundesweit ganzen sechs oder sieben Kinos, die in den letzten drei Jahren diese Möglichkeit nutzten, um ihre Säle mit der Technik von Sennheiser, dem CinemaConnect auszurüsten. Macht ein Verleiher die barrierefreie Fassung seines Films über die App Greta und Starks verfügbar, sind auch hier 50 % der Kosten über die Verleihförderung förderfähig. Ob mit oder ohne Verleihförderung, auf der Liste der App sind im Lauf der letzten drei Jahre die barrierefreien Fassungen für mehr als 180 Filme zusammengekommen. Die Audiodeskription und Untertitel kann man dann mit seinem Smartphone in das Kino seiner Wahl einfach mitnehmen, unabhängig von dessen technischer Ausstattung. Diese Arten der Kino- und Verleihförderung gibt es auch weiterhin. Die Apps CinemaConnect und Greta und Starks sind zur Zeit die technisch aktuellsten Systeme auf dem Markt und haben ihre Vorgänger abgehängt. So sieht das auch die FFA, die sich neutral verhalten muß und keine der beiden Lösungen bevorzugen darf. Die Branche, also die Kinos und Verleiher, sollen darüber entscheiden, meint die FFA. Mir würde gut gefallen, wenn beide gemeinsam an einem Strang zögen. Aber wie soll das bei den beiden Lösungen funktionieren, deren einzige Gemeinsamkeit ist, daß sie auf Apps basieren? Während die Ausstattung der Kinosäle mit der nötigen Technik für CinemaConnect die Bereitschaft der Kinobetreiber voraussetzt, liegt die Bereitstellung per Greta und Starks in der Entscheidung der Filmverleiher. Es ist, als ob man versucht, ein Pferd gleichzeitig von vorne und hinten aufzuzäumen. Es ist aber anzunehmen, daß auch Vertreter beider Apps bei der Erarbeitung der rechtlichen Vorgaben durch die FFA beteiligt werden. Viel zu selten werden die Zielgruppen gefragt, und damit meine ich nicht die Verbände, sondern den einzelnen Kinogänger. Daß ich die App Greta und Starks bevorzuge, ist allgemein bekannt. Jedes technisch ausgerüstete Kino ist ein gutes Kino. Aber bis das für alle weit über 4.500 Leinwände erreicht ist, führt meiner Meinung nach an der App kein Weg vorbei. Sie macht ihren Job flexibel, ist überall einsatzbereit und wird regelmäßig mit Updates aktualisiert. Leider nicht in den Zuständigkeitsbereich des Filmförderungsgesetzes fällt der internationale Film, weil in diesem naturgemäß keine deutschen Fördergelder stecken. Das bedeutet, die die deutschen Kinos dominierenden ausländischen Filmproduktionen sind per se nicht barrierefrei. Vorletztes Jahr waren das 370 der insgesamt 596 Neustarts. Nur dank des vorbildlichen Engagements einzelner Verleiher rauschten und rauschen nicht all diese Filme ungehört und ungesehen an den Zielgruppen vorbei. Auch die Kinoblindgänger gGmbH gibt ihr Bestes, die Liste der erlebbaren Filme ein bißchen aufzustocken. Das sind allerdings nur sehr kleine Tröpfchen auf einen sehr heißen Stein. Um die Filmförderung zu finanzieren, müssen unter anderem die Kinobetreiber einen Teil ihres Jahresumsatzes an die FFA abführen. Den Löwenanteil, meistens bis zu zwei Drittel der Einnahmen, spielt der internationale Film ein, der

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Lola

Die Lola zählt mittlerweile 17 Jahr, hat kein blondes Haar und auch keines in einer anderen Couleur. Auch wenn sie welches hätte, wäre für sie ein graues Haar kein Thema. Ebenso wenig braucht sie sich über das ein oder andere Fältchen oder ihre schlanke Linie Gedanken zu machen. So ist das, wenn man als 30 cm große und ca. 3,5 Kilo schwere heiß begehrte Trophäe des Deutschen Filmpreises Jahr für Jahr eine hervorragende Figur macht. Vor ihrer Zeit überreichte man den Preisträgern ein Filmband in Gold oder Silber. Dieses Motiv griff die in New York lebende Designerin Mechthild Schmidt auf. Zuerst entwickelte sie die Statuette der Lola, um sie dann zu umwickeln. Sie umhüllte deren zweifelsfrei weibliche Reize mit einem stilisierten güldenen Filmband. Damit ist eine Irreführung über das Geschlecht der Lola wie in dem gleichnamigen Song der Kinks aus den 70er Jahren ausgeschlossen. Der erste Einsatz der Lola beim Deutschen Filmpreis von 1999 war schon deshalb spektakulär, weil sie der jüngsten ihrer drei Namensgeberinnen gleich achtmal in die Hände fiel. Das war „Lola rennt“ mit Franka Potente. Die beiden anderen Lolas spielten Barbara Sukowa in Rainer Werner Fassbinders Film „Lola“ und Greta Garbo in „Der blaue Engel“. Beim ersten Deutschen Filmpreis 1951, schon sechs Jahre nach Kriegsende, hieß der eine große Gewinner „Das doppelte Lottchen“ nach dem Buch von Erich Kästner. Wenn die Nominierungen und Kategorien damals auch noch sehr übersichtlich waren, ging‘s von da an in jeder Hinsicht stets bergauf. Dieses Jahr wetteiferten beim Deutschen Filmpreis am 27. Mai im Palais am Funkturm 19 Filme in 19 Kategorien um die Lola. Neben dem Prestige locken zusätzlich nicht zu verachtende Preisgelder. Die Bundesregierung, vertreten durch ihre Beauftragte für Kultur und Medien, ließ sich die Lolas dieses Mal ca. 3 Millionen Euro kosten. In der Kategorie „Bester Spielfilm“ sind jedem der sechs Filme bereits mit seiner Nominierung 250.000 Euro sicher. Aber die Gelder sind zweckgebunden. Sie müssen in neue Filmprojekte investiert werden und kommen also irgendwann dem Kinobesucher zugute. Die Preisträger werden in einem sehr transparenten und demokratischen Verfahren von den 1.800 Mitgliedern der Deutschen Filmakademie e. V. gewählt. Und jetzt ein Satz mit zwei X! Die Filmakademie zeichnete dieses Jahr den Mitbegründer der X Filme Creative Pool und des X Verleihs mit dem von ihr gestifteten und undotierten Bernd Eichinger Preis aus. Damit ehrt sie Stefan Arndt für seinen langjährigen maßgeblichen Beitrag zur Kinokultur im Sinne des 2012 verstorbenen Namenpatrons des Preises. Der kleinste gemeinsame Nenner der diesjährigen 19 nominierten Filme inklusive der Kinder- und Dokumentarfilme ist, daß für jeden Film eine barrierefreie Filmfassung erstellt wurde. Jetzt noch ein Satz mit einem X: Bei immerhin neun dieser Filme und dem Publikumspreisträger „Fack ju Göhte 2“ bekommen die Zielgruppen mit der App Greta und Starks in wirklich jedem x-beliebigen Kino die Audiodeskription und Untertitel auch tatsächlich ins Ohr oder vors Auge. Das ist nur dank des außerordentlichen Engagements des jeweiligen Verleihs möglich. Dazu gehört zum Beispiel der X Verleih, der all seine deutschen Filme auf diese Weise für Blinde und Gehörlose im Kinosaal erlebbar macht. Trotzdem, liebe Filmverleiher: Neun von 19, da geht noch was! Allerdings hatte auch die Filmakademie den Punkt „barrierefreie Filmfassung“ und deren Zugänglichkeit bei ihrer Entscheidung wahrscheinlich eher nicht auf dem Schirm. Um diesem in der Filmbranche nicht selten vorherrschenden Phänomen entgegenzuwirken, plädiere ich für eine weitere Kategorie beim Deutschen Filmpreis, nämlich eine „BARRIEREFREIE LOLA“, eine Auszeichnung für die beste barrierefreie Filmfassung. Die Erstellung von Audiodeskriptionen und Untertiteln mit einem qualitativ hohen Niveau ist sehr arbeitsintensiv. Diese spezielle Kunstform sollte auch beim Deutschen Filmpreis entsprechend gewürdigt werden. Der DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) tut das als Vorreiter bezüglich der Audiodeskription im Rahmen des von ihm veranstalteten Deutschen Hörfilmpreises bereits seit 14 Jahren. Für die Untertitel für Gehörlose scheint es keine vergleichbare Veranstaltung zu geben. Immer, wenn es um die Auszeichnung von Filmen geht, sollte auch die barrierefreie Filmfassung als gleichberechtigter Partner mit einbezogen werden, um diese von ihrem Image als notwendiges Anhängsel zu befreien, ja genau!!! Nach der Vorstellung Mechthild Schmidts soll die Figur der Lola Inspiration und Muse, aber auch Dynamik und Wandel verkörpern. Nächstes Jahr feiert die Lola ihren 18. Geburtstag und wird damit volljährig. Dann darf und sollte sie auch mehr Verantwortung tragen. Ich lege das Schicksal einer barrierefreien Lola vertrauensvoll in ihre goldenen Hände!

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Barrierefreier Kartoffelsalat

„Kartoffelsalat – Nicht fragen!“ kommt rechtzeitig zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember barrierefrei auf den Tisch. Wie das geht, möchte ich ungefragt beantworten. Der von und mit Youtubern zubereitete Film, der im Sommer in die Kinos kam, wurde ohne staatliche Fördermittel rein privat produziert. Damit waren seine Macher gesetzlich nicht verpflichtet, eine barrierefreie Filmfassung zu liefern. Dem Salat fehlten so zwei wichtige Zutaten: Die Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte sowie die Untertitel für Gehörlose. Den Kartoffelsalat habe ich mir bereits im Sommer zu Gemüte geführt. Wie gut er mir bekommen ist, kann in meinem Artikel unter https://www.blindgaengerin.com/kartoffelsalat-nicht-fragen nachgelesen werden (im Archiv: August 2015). Die zwei fehlenden Zutaten aber haben mir keine Ruhe gelassen und ich habe beschlossen, den Salat wenigstens für die DVD für alle seh- und hörbar aufzupeppen! Auch die Leute vom Filmverleih Take25 Pictures und vom Vertrieb der DVD, 20th Century Fox, ließen sich sofort auf den Geschmack bringen. Freundlich unterstützt von der Blindgängerin wetzten schließlich die Teams für die Hörfilmbeschreibung und die Untertitelung von der Eurotape Media Services GmbH die Messer. Sie ergänzten für die einen den Salat mit der Beschreibung der Bilder und für die anderen die gesprochenen Worte mit Schrift. Perfekt abgerundet hat den Salat die Stimme der Sprecherin Nadja Schulz-Berlinghoff von der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH. Die stillen Genießer können sich die Audiodeskription natürlich über die App von Greta und Starks ins Ohr flüstern lassen oder die Untertitel auf ihrem Display ganz für sich alleine lesen, ohne mit den Mitessern auf der heimatlichen Couch teilen zu müssen oder diese zu stören. Jetzt haben wirklich alle den Salat! Wohl bekomm‘s!

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Offener Brief an den Runden Tisch der Filmförderungsanstalt (am 29.05.2015)

Guten Tag! Mit diesem offenen Brief wende ich mich an all diejenigen, die, eingeladen von der Filmförderungsanstalt FFA zu einem Runden Tisch, an demselben Platz genommen haben. Seitdem jeder mit Geldern der FFA geförderte Film per Gesetz mit einer barrierefreien Fassung ausgestattet sein muß, haben viele Neuanbieter diesen Markt für sich entdeckt. Diejenigen Hörfilmbeschreiber, die mit viel Sorgfalt und damit viel Zeit und immer mit einem entsprechend ausgebildeten Blinden arbeiten, können bei dem herrschenden Preiskampf nicht mithalten. Um auch in Zukunft qualitativ hochwertige Audiodeskriptionen/ Untertitel zu gewährleisten, soll sich die Expertenrunde unter anderem auf Standards einigen, die beim Erstellen der barrierefreien Fassungen eingehalten werden müssen. Des Weiteren soll es darum gehen, wie die barrierefreien Filmfassungen im Kinosaal in die Ohren bzw. vor die Augen der jeweiligen Zielgruppe kommen. Bislang ist der Löwenanteil der teuer erstellten barrierefreien Filmfassungen für den Kinobesucher nicht zugänglich und bleibt im Verborgenen. Das Geld wurde umsonst ausgegeben, weil so gut wie kein Kinosaal über die nötige Wiedergabetechnik verfügt. Ein barrierefreier Kinobesuch ist aber immer möglich, wenn die Hörfilmbeschreibung und die Untertitel über die App von Greta und Starks verfügbar sind. Ob das geschieht, hängt vom jeweiligen Filmverleiher ab. Die Liste der Filmtitel auf der App von Greta und Starks ist zwar schon beachtlich, aber leider scheuen noch viele Filmverleiher diesen letzten und vergleichsweise kleinen Schritt oder gehen ihn nur bei einigen ausgewählten Filmen. Ich glaube, hier besteht auch Unsicherheit darüber, inwieweit dies noch förderfähig ist oder nicht. Wegen dieser mißlichen Situation hatte ich vor einigen Wochen bei der FFA nachgefragt und so zufällig von dem Runden Tisch am 29.05.2015 erfahren. Vertreten sind die Firmen Sennheiser und Arri, die beide die Kinosäle mit ihrer eigens entwickelten Technik ausrüsten wollen. Erfreulicherweise wurde kurzfristig auch noch das Team von Greta und Starks eingeladen. Da aber die eigentlichen Zielgruppen meines Wissens nach nicht dabei sein können, wende ich mich nun als www.blindgaengerin.com an die Runde und gebe Folgendes zu bedenken: Solange es kein wirklich flächendeckendes mit der entsprechenden Technik ausgerüstetes Netz von Kinos gibt, führt an der App von Greta und Starks kein Weg vorbei. Inklusion heißt jedenfalls nicht, vor jedem Kinobesuch zu überprüfen, ob der Film in einem entsprechend ausgerüsteten Kino gezeigt wird. Was, wenn nicht, oder wenn der Film kurzfristig in einem anderen Saal gezeigt wird? So hat das übrigens auch die Grünenpolitikerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth klipp und klar erklärt, als sie den Hörfilmpreis an das Team von Greta und Starks übergab. Ich hoffe, ein bißchen Gehör zu finden, und verbleibe mit erwartungsvollen Grüßen Die Blindgängerin Barbara Fickert

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